Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Angebot/Angebotsunterlagen

(1) Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und haben eine Preisbindung von 21 Tagen ab Angebotserstellung.

(2) In Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor: sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

§2 Preise/Zahlungsbedingungen

(1) Preisvereinbarungen werden nur durch die Firma Holzwerkstätte Kutzner & GmbH, Bad Breisig, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mike Kutzner oder Herrn Martin Ritzdorf geschlossen.

(2) Der Abzug von Skonto, etc. bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

(3) Es gilt die gesetzliche Umsatzsteuer am Tage der Rechnung.

(4) Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort ohne Abzug zahlbar.

(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort fällig. Ist mit dem Käufer eine andere Fälligkeit vereinbart, so tritt Verzug innerhalb von 10 Kalendertagen gerechnet vom Datum der vereinbarten Zahlungsfälligkeit ein.

(6) Im Fall einer 1. Mahnung entsteht eine Gebühr in Höhe von € 5,00. Im Fall einer 2. Mahnung entsteht eine Gebühr in Höhe von € 10,00. Im Fall einer 3. Mahnung entstehen Verzugszinsen in Höhe von z.Zt. 16 % mindestens aber € 20,00.

(7) Sollten A-Kontozahlungen zum vereinbarten Zahlungsziel nicht eingegangen sein, verzögern sich die Anschlussarbeiten um den Zeitraum des Zahlungsverzugs. Dadurch entstehende Kosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aus Geschäftsverbindung bereits bestehenden Kaufpreisforderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Kaufpreisnebenforderungen (Verzugszinsen etc.) als Vorbehaltsware unser Eigentum.

(2) Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir zur Zurücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.

§ 4 Allgemeines

(1) Angaben über Trockenheit, Lieferzeiten, Gewichten und Farbechtheit erfolgt nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich.

(2) Silikon- und Acrylfugen sind Wartungsfugen und müssen bei Bedarf erneuert werden.

(3) Da Holz ein Naturprodukt ist, stellen Farb- und Maserungsunterschiede keinen Mangel dar und sind deshalb kein Reklamationsgrund.

(4) Durch das Schwindungsverhalten des Holzes können sich Leimfugen abzeichnen und Risse entstehen.

(5) Je nach Beanspruchung der Oberfläche bedarf diese einer regelmäßigen Wartung/Pflege, gegebenenfalls Erneuerung.

(6) Montagen erfolgen sobald die Örtlichkeiten ein ungehindertes und sicheres Arbeiten zulassen. Notwendige Stromanschlüsse sowie Wasserentnahme sind vom Kunden kostenlos zu stellen. An der Baustelle gelagertes Material/Werkzeuge sind seitens der Bauleitung bzw. des Bauherrn/Kunde zu schützen, da hierfür keine Haftung übernommen wird.

(7) Für die Lieferung von Glasprodukten gelten die Richtlinien zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas im Bauwesen. Als Download unter: http://www.bundesverband-flachglas.de/der-baustoff-glas/regelwerke/

Stand Januar 2011